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Reiseversicherung

TravelSecure® Busreiseversicherung - Reiseschutz-Paket für Busreisen


Vorteile unserer Busreiseversicherung

  • Weltweit gültig – für Reisen bis zu 42 Tagen
  •  Keine Altersbegrenzung oder altersbedingte Beitragszuschläge
  • Kein Selbstbehalt
  • Leistungsstarke Produkte zu günstigen Beiträgen

TravelSecure® Busreiseversicherung: Unser Schutz für Urlaubsreise oder Tagesausflüge

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Häufige Fragen (FAQ) zur Reiseversicherungen für Busreisen


Welche Reisen Sind versichert?

Alle Reisen oder Tagesausflüge mit einem Reiseziel von mindestens 50 Km Luftlinien von Ihrem Wohnsitzt entfernt, bis zu einer Dauer von maximal 42 Tage, sind versicherbar. Voraussetzung ist, dass die gebuchte Reise durch einen Busreiseveranstalter durchgeführt wird.

Bis wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung spätestens abschließen?

Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Lastminute-Buchungen sollten Sie die Rücktrittsversicherung am Tag der Buchung abschließen, spätestens jedoch einen Tag danach.

Muss ich bei den Leistungen der Auslandskrankenversicherung in Vorkasse treten?

Ob Sie in Vorkasse treten müssen, hängt von den Leistungen ab, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise ins Krankenhaus eingeliefert werden, weil eine Operation notwendig ist, stellen wir nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kostenübernahme aus. Es kann auch sein, dass Sie einen Arzt im Ausland konsultieren und er Ihnen Medikamente verschreibt. Die Kosten für den Arztbesuch und die Medikamente aus der Apotheke können Sie mit den Belegen bei uns einreichen und erhalten die Kosten nach Prüfung erstattet.

Deckt die Reisegepäckversicherung auch eine Kamera mit Zubehör ab?

Ja*, solange die Kamera mit Zubehör:

  • Bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder
  • In persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
  • Einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind oder
  • Sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes, eines Passagierschiffes oder in einer bewachten Garderobe befinden
  • Sind auch dann versichert, wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind.

* Höchstentschädigung je Versicherungsfall maximal 50% der vereinbarten Versicherungssumme.

Wie verhalte ich mich im Leistungsfall?

Rufen Sie in folgenden Fällen bei uns unter der 0931-2795 250 oder 0931-2795 255 an:

  • Wenn sich ein Krankenhausaufenthalt anbahnt.
  • Wenn ein Rücktransport nach Deutschland geplant ist.
  • Wenn im Todesfall eine Rückführung stattfinden soll.
  • Bei Umfangreichen Behandlungen

Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen und beispielsweise Medikamente verschrieben bekommen, können Sie die Belege einfach bei uns einreichen ohne unsere Notrufnummer zu kontaktieren.

Möchten Sie einen Schaden melden?

Mit unserer Online-Schadenmeldung können Sie Ihren Schadenfall innerhalb weniger Minuten schnell und unkompliziert erfassen:

  1. Machen Sie Angaben zum Schadenfall.
  2. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  3. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Rückmeldung und einen Link, über den Sie weitere Unterlagen hochladen können.

Hier geht es zur Online-Schadenmeldung: Online-Schadenmeldung


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